Unsere Leistungen im Überblick

Hauptuntersuchung nach §29 StVZO

Prüfbereiche:

  • Abgas und Geräuschverhalten
  • Fahrgestell und Aufbau
  • Bremsanlage
  • Bereifung und Räder
  • Lenkanlage
  • Lichttechnische Einrichtungen

Teiluntersuchung Abgas

Die Teiluntersuchung Abgas dient der Überprüfung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen und ist seit dem 1. Januar 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29. Dies bedeutet, dass die Teiluntersuchung Abgas gleichzeitig mit der HU vom Prüfingenieur durchgeführt werden kann. Ein Bestehen dieser Teiluntersuchung ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Hauptuntersuchung.

Änderungsabnahme nach §19 Abs. 3 StVZO

Beim Ein- oder Anbau von Teilen, für die ein Teilegutachten (TGA) oder eine Teilegenehmigung (ABE für Fahrzeugteile, EG-Genehmigung, ECE-Genehmigung) vorgelegt werden, ist eine Änderungsabnahme oder Eintragung erforderlich.

Oldtimereinstufung nach §23 StVZO

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Untersuchung von KFZ für die Personenbeförderung §§41, 42 BO-Kraft

Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.

Unfall- und Schadengutachten

Nach einem Unfall ist ein Schadengutachten die beste Grundlage für die Schadenregulierung, denn Ihnen soll kein finanzieller Nachteil entstehen. Egal ob Verkehrsunfall, Wildschaden, Vandalismus oder Elementarschäden: Wir ermitteln zuverlässig und unabhängig alle für die Beweissicherung und Schadenregulierung im Sinne der Haftpflicht- oder Kaskoversicherung benötigten Daten und Fakten.

Preise ab 01.03.2026